1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen der WyFlow GmbH («WyFlow») und ihren Kundinnen und Kunden («Kunde») über die Nutzung der WyFlow-Software (Software-as-a-Service) sowie damit verbundene Leistungen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn WyFlow ihnen schriftlich zustimmt.
Diese AGB gelten ausschliesslich für Verträge mit Kundinnen und Kunden, die im Rahmen ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handeln. Mit der Buchung bestätigt der Kunde, nicht als Konsumentin oder Konsument im Sinne des jeweils anwendbaren Rechts zu handeln.
2. Vertragsschluss & Rechnungsstellung
Der Vertrag kommt mit der Buchung eines Pakets im Kundenportal zustande. Mit der Buchung eines kostenpflichtigen Pakets wird dem Kunden unmittelbar eine Rechnung gestellt. Der Leistungsumfang richtet sich nach den im gebuchten Paket enthaltenen Modulen. Zusätzliche Module können jederzeit dazugebucht werden; die Freischaltung richtet sich nach Ziffer 3.
3. Vorleistung & Freischaltung
Bei Zahlung per Kreditkarte oder PayPal werden die gebuchten Module erst nach Bestätigung des Zahlungseingangs freigeschaltet. Zahlung gegen Rechnung (Kauf auf Rechnung) ist grösseren Firmen nach erfolgreicher Bonitätsprüfung vorbehalten; auch in diesem Fall erfolgt die Freischaltung nach Zahlungseingang.
4. Laufzeit & Kündigung
Das Abonnement ist jederzeit kündbar. Die Kündigung wird auf das Ende der laufenden Laufzeit wirksam — bis dahin läuft das Abo weiter und der bereits in Rechnung gestellte Zeitraum bleibt geschuldet. Welche Abrechnungsperioden buchbar sind, ergibt sich aus dem Portal:
- Monatsabo: Laufzeit ein Monat, automatische Verlängerung um je einen Monat; Kündigung wirksam zum Ende des laufenden Monats.
- Quartalsabo: Laufzeit drei Monate, automatische Verlängerung um je drei Monate; Kündigung wirksam zum Ende des laufenden Quartals.
- Jahresabo: Laufzeit zwölf Monate, automatische Verlängerung um je zwölf Monate; Kündigung wirksam zum Ende der laufenden zwölfmonatigen Laufzeit.
Bereits geleistete Zahlungen für die laufende Laufzeit werden nicht anteilig zurückerstattet. Eine ausgesprochene Kündigung hebt die Verpflichtung zur Zahlung der laufenden Periode nicht auf.
«Abrechnungsperiode» bezeichnet in diesen AGB die jeweilige Laufzeit nach dieser Ziffer 4.
5. Kostenloser Test
Ein kostenloser Test ist, sofern angeboten, einmalig pro Kunde möglich und gilt für die Dauer der jeweiligen, im Buchungsprozess bzw. im Kundenportal angegebenen Testperiode. Wurde bereits ein Test genutzt oder ist dieser abgelaufen, ist kein weiterer kostenloser Test möglich. Der Test endet automatisch; es entstehen daraus keine Zahlungspflichten, sofern nicht ein kostenpflichtiges Abo gebucht wird.
6. Preise & Zahlung
Die Preise verstehen sich pro Benutzer und je nach gewählter Abrechnungsperiode. Massgebend ist ausschliesslich die jeweils im Portal veröffentlichte Preisliste; sie nennt die verfügbaren Abrechnungsperioden, die Währung und allfällige Vorteile bei längerer Abrechnungsperiode. Alle Preise verstehen sich zzgl. allfälliger gesetzlicher Mehrwertsteuer. WyFlow kann die Preise nach billigem Ermessen, namentlich zum Ausgleich von Kosten-, Markt- oder Leistungsänderungen, mit Wirkung auf den Beginn der nächsten Abrechnungsperiode anpassen; die Anpassung wird dem Kunden mindestens 30 Tage im Voraus in Textform mitgeteilt. Ist der Kunde mit der Anpassung nicht einverstanden, kann er den Vertrag bis spätestens zum letzten Tag der laufenden Abrechnungsperiode auf deren Ende kündigen; danach gilt die ordentliche Kündigung nach Ziffer 4. Für die laufende, bereits verrechnete Abrechnungsperiode bleibt der bezahlte Preis unverändert. Die Zahlungsmodalitäten und die Freischaltung nach Zahlungseingang richten sich nach Ziffer 3. Das Entgelt ist im Voraus fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen sowie eine angemessene, pauschale Mahngebühr gemäss den im Portal bzw. auf der Preisliste genannten Konditionen fällig; der für die laufende Abrechnungsperiode geschuldete Gesamtbetrag wird diesfalls sofort zur Zahlung fällig.
7. Zahlungsverzug, Nachfrist & Sperrung des Zugangs
Wird eine Rechnung nicht innert der darauf angegebenen Frist beglichen, räumt WyFlow dem Kunden zunächst eine im Portal bzw. auf der Rechnung genannte, dem Kunden im Voraus bekannte Nachfrist ein, bevor weitere Schritte folgen. Änderungen dieser Fristen wirken nur für die Zukunft und gelten für eine laufende Zahlungsfrist frühestens ab deren Bekanntgabe im Portal bzw. auf der Rechnung.
Bleibt die Rechnung nach Ablauf dieser Nachfrist unbeglichen, ist WyFlow berechtigt, den Zugang zum Arbeitsbereich vollständig zu sperren. Das vereinbarte Entgelt bleibt auch während einer solchen Sperrung vollumfänglich geschuldet. Ungeachtet einer Sperrung gehören die Daten weiterhin dem Kunden: Der Self-Service-Export der eigenen Daten bleibt ihm jederzeit — auch während einer Sperrung — unentgeltlich zugänglich, etwa um seinen eigenen gesetzlichen Aufbewahrungs- und Auskunftspflichten nachzukommen; ein Zurückbehaltungsrecht von WyFlow an diesen Daten besteht nicht. Erfolgt die Datenherausgabe bzw. -aufbereitung stattdessen manuell oder durch WyFlow assistiert, wird dies nach dem tatsächlichen Aufwand gemäss den im Portal bzw. auf der Preisliste genannten Konditionen verrechnet. Unberührt davon bleibt das gesetzliche Auskunftsrecht nach Art. 25 revDSG: Eine Auskunft ist grundsätzlich unentgeltlich (Art. 25 Abs. 6 revDSG); eine Kostenbeteiligung kann WyFlow nur in den engen gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen (Art. 19 DSV) verlangen. Betrifft ein Gesuch das Auskunftsrecht einer natürlichen Person nach Art. 25 revDSG, richtet sich dessen Bearbeitung ausschliesslich nach den dortigen gesetzlichen Vorgaben und nicht nach dieser Ziffer.
Für jede Wiederfreischaltung nach einer Sperrung wird eine Freischaltgebühr fällig, welche den administrativen Aufwand der Wiederfreischaltung abdeckt; sie richtet sich nach den im Portal bzw. auf der Preisliste genannten Konditionen und kommt zusätzlich zum weiterhin geschuldeten Entgelt hinzu. Der volle Zugriff wird nach vollständiger Begleichung sämtlicher offener Beträge samt Freischaltgebühr wiederhergestellt.
Bleibt eine offene Buchung auch nach einer weiteren, im Portal bzw. auf der Rechnung genannten Frist unbezahlt, wird die betreffende Buchung storniert; das Kundenkonto selbst bleibt davon unberührt, und eine erneute Buchung eines Abos ist jederzeit möglich. Bei länger andauernder Nichtzahlung oder Inaktivität kann der Arbeitsbereich des Kunden zusätzlich eingeschränkt bzw. archiviert werden. Die Daten werden dabei im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten aufbewahrt und nicht gelöscht (siehe Datenschutzerklärung); der Zugriff wird reaktiviert, sobald der Kunde die offenen Beträge begleicht bzw. sich erneut meldet.
8. Nutzerplätze
Die Nutzung erfolgt pro Benutzer (Nutzerplatz). Werden während einer laufenden Abrechnungsperiode zusätzliche Nutzerplätze gebucht, werden diese anteilig ab Aktivierung zu der zum Zeitpunkt der Zubuchung im Portal veröffentlichten Preisliste in Rechnung gestellt. Eine Reduktion der Anzahl Nutzerplätze berechtigt nicht zu einer anteiligen Rückerstattung bereits bezahlter Beträge für die laufende Abrechnungsperiode.
Eine Reduktion der Anzahl Nutzerplätze wird auf das Ende der laufenden Abrechnungsperiode vorgemerkt und mit deren Ablauf wirksam; die gebuchte Kapazität bleibt bis dahin vollständig nutzbar. Eine vorgemerkte Reduktion kann bis zum Wirksamwerden jederzeit widerrufen werden; eine zwischenzeitliche Zubuchung von Nutzerplätzen hebt sie auf.
Sind zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens mehr Benutzer zugewiesen, als die reduzierte Anzahl Nutzerplätze zulässt, wird die Reduktion nicht ausgeführt; die bisherige Anzahl Nutzerplätze bleibt für eine weitere Abrechnungsperiode bestehen und wird entsprechend in Rechnung gestellt. Auf diesen Umstand wird vor Ablauf der Abrechnungsperiode hingewiesen.
Unterschreitet die reduzierte Anzahl Nutzerplätze eine Mindestanzahl, die für gebuchte Zusatzmodule erforderlich ist, wird die Reduktion nur bis zu dieser Mindestanzahl ausgeführt.
Bei Kündigung, bei Umwandlung eines Testzugangs in ein kostenpflichtiges Abonnement sowie bei einem Wechsel des Pakets entfällt eine vorgemerkte Reduktion.
9. Verfügbarkeit & Haftung
WyFlow bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Dienste, übernimmt jedoch keine Gewähr für eine ununterbrochene Erreichbarkeit. Die Haftung von WyFlow für Schäden aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen; vorbehalten bleibt die Haftung für Absicht und grobe Fahrlässigkeit, auch von Hilfspersonen von WyFlow. Die Daten des Kunden gehören dem Kunden; die Bearbeitung richtet sich nach der Datenschutzerklärung.
10. Datenexport nach Vertragsende
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses steht dem Kunden während einer angemessenen, im Portal genannten Frist ein Export seiner Daten zur Verfügung. Nach Ablauf dieser Frist wird der Zugriff gesperrt; die Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten archiviert und nicht gelöscht. Die Bearbeitung der archivierten Daten erfolgt ausschliesslich zum Zweck der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht und richtet sich nach der Datenschutzerklärung. Für die Datenherausgabe während einer Sperrung nach Ziffer 7 gilt diese Ziffer.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der WyFlow GmbH. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.